Was passiert, wenns passiert ist?

Kein Verhütungsmittel schützt zu 100%. Jedes Verhütungsmittel kann, selbst bei korrekter Anwendung, versagen. Egal aus welchen Grund – was passiert, wenns passiert ist? Welche Möglichkeiten habe ich bei einer ungewollten Schwangerschaft? 

Die Pille danach
Die ‚Pille danach‘ ist ein Hormonpräparat, das innerhalb von maximal 72 – 120 Stunden (je nach Zusammensetzung) nach der Verhütungspanne eingenommen werden kann. Passiert die Panne vor dem Eisprung, kann die ‚Pille danach‘ eine ungewollte Schwangerschaft verhindern, indem sie diesen weiter hinaus zögert. Spermien überleben bis zu fünf Tage im weiblichen Körper. Die ‚Pille danach‘ ist unwirksam, sollte der Eisprung kurz bevorstehen oder bereits stattgefunden haben.

Der Schwangerschaftsabbruch
Ein Schwangerschaftsabbruch gilt in Deutschland grundsätzlich als rechtswidrig und ist verboten. Dennoch kann er unter bestimmten Auflagen bis zur 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Die Frau muss den Abbruch ausdrücklich verlangen und eine Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen. Der Abbruch muss durch einen Arzt erfolgen. Es gibt zwei Arten von Abbrüchen: der medikamentöse Abbruch und der operative Abbruch.

Der medikamentöse Abbruch ist bis zum 63. Tag nach der letzten Monatsblutung möglich. Die einzunehmenden Medikamente bewirken, dass sich die Schwangerschaft nicht weiter entwickelt. Der Fruchtsack mit dem Embryo und die Gebärmutterschleimhaut lösen sich ab. Bis zu 48h später wird ein weiteres Medikament eingenommen, wodurch sich die Gebärmutter zusammenzieht, was zu einer Abbruchblutung führt.

Beim operativen Abbruch wird, ein schmales Röhrchen in die Gebärmutter der Frau eingeführt, sodass Embryo und Gebärmutterschleimhaut abgesaugt werden können (Vakuumapsiration). Der Eingriff wird in Vollnarkose oder unter örtlicher Betäubung durchgeführt. Nach dem Eingriff setzt eine Blutung ein, die bis zu 2 Wochen anhalten kann. Eine Vakuumapsiration ist im Normalfall ein ambulanter Eingriff. 

Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruch liegen, je nach Art, zwischen 300 und 600 €. Diese muss die Frau im Normalfall selbst tragen. Wenn eine Frau kein oder nur sehr geringes Einkommen hat, werden die Kosten unter bestimmten Bedingungen übernommen. Ist der Abbruch medizinisch oder kriminologisch begründet, übernehmen die Krankenkassen die Zahlung.
Ein Schwangerschaftsabbruch kann zu großen psychischen Belastungen bei einer Frau führen. Manche Frauen können oder wollen sich aus verschiedenen Gründen nicht für einen Abbruch entscheiden. Möchte die Frau das Kind zwar austragen, es aber nicht behalten, bleibt noch die Möglichkeit der Adoption.

Adoption
Durch eine Adoption überträgt die leibliche Mutter alle Rechte und Pflichten über das Kind (elterlichen Sorge, Umgang, Unterhalt) an eine Adoptivfamilie. Rechtlich betrachtet ist die leibliche Mutter nicht mehr die Mutter des Kindes. Um ein Kind zur Adoption freigeben zu können, muss die leibliche Mutter Kontakt zur Adoptionsvermittlung aufnehmen. Ein Berater begleitet sie durch den gesamten Prozess. Die Einwilligungserklärung zur Adoption muss vor einem Notar unterschrieben werden. Das ist frühestens acht Wochen nach der Geburt möglich. Auch eine Adoption kann schwere psychische Folgen für eine Frau haben.

Eine ungeplante Schwangerschaft muss nicht unbedingt unerwünscht sein. Auch wenn die Ausgangslage für ein Baby nicht die Beste ist, kann die Frau den Wunsch verspüren, das Baby zu behalten. Hier gibt es die Möglichkeit, sich beispielsweise bei der Caritas über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten beraten zu lassen. Keine Frau sollte zu einer Schwangerschaft gezwungen werden. Dasselbe gilt für einen Abbruch oder eine Adoption.
My Body my Choice.

Quellen

https://www.familienplanung.de/verhuetung/verhuetungspannen/pille-danach/
https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/
https://www.netdoktor.de/schwangerschaft/abtreibung/
https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/rechtslage-und-indikationen/
https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/der-medikamentoese-abbruch/
https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/der-operative-abbruch/
https://www.familienplanung.de/beratung/schwangerschaftsabbruch/kosten-schwangerschaftsabbruch/
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinderwunsch-adoption/adoption

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